Gründungssitzung des Vereins "E-Learning Netzwerk eLSA"

"Gut Ding braucht Weile“, aber am 15.05.2008 war es soweit:
Das Projekt "eLSA Verein" startete in den Räumlichkeiten der eLISA-Academy in Wien.  

 

 

 

 
Die Antwort auf viele Fragen und bislang schwer zu lösende Herausforderungen können nunmehr mit dem eLSA-Verein besser gelingen:

 

 

 

 

 

- eine bessere Unterstützung der Pflichtschulen ist möglich;
- eigene Projektanträge können gestellt werden;
- Partnerschaften in nationalen bzw. EU-Projekten können angedacht werden;
- Aufträge eigenverantwortlich übernommen werden;
- in Kooperation mit e-LISA academy und anderen Partnern kann schnell auf neue und neuartige Projekte reagiert werden;
- neue und transparente Möglichkeiten bei der finanziellen Unterstützung von eLSA-Aktivitäten (z.B. eLSA-Night und eLSA-Days) sowie der SchulkoordinatorInnen sind nunmehr möglich. 

Bereits seit einigen Jahren ist der eLSA Verein im Gespräch, insbesondere um im Pflichtschulbereich neben den Vorteilen des eLSA-Netzwerks, dem eLISA-Schulabo, Schulungsmöglichkeiten/Tagungsteilnahmen, Projektangeboten oder Ähnlichen auch besser im finanziellen Bereich (mit Ausnahme von schulischer IT-Infrastruktur) zu unterstützen.

Letztendlich kam der Impuls von den zahlreichen Gesprächen der eLSA Tagung im August 2007, das Projekt "Gründung eines Vereins" nun auch konkret in die Realität umzusetzen.

Der Vereinsvorstand (Vorstandsvorsitzender ist Bundeskoordinator Mag. Walter Hermann) und die Vereinsmitglieder setzen sich aus der bewährten eLSA-Familie (Bundesteam, Landes-koordinator/innen) sowie einer im Vereinswesen bewährten Kassiererin (Margit Rossmanith)zusammen. Der Pflichtschulbereich wird in Person von Karl Schoder vertreten sein.

Was können Sie vom eLSA Verein erwarten?

- Unterstützung bei der Zertifizierung (organisatorische und finanzielle Aspekte) 
- Unterstützung der kommenden Netzwerk-Projekte für die zertifizierten Schulen (organisatorische und finanzielle Aspekte) 
- Organisation und Unterstützung der Projekte aus dem Bereich der Pflichtschulen; insbesondere der Einbindung der Volksschulen
- Unterstützung der Einführung von eLearning an den Neuen Mittelschulen (Schulpartnerschaften mit eLSA-Schulen; gemeinsame Projekte, eBuddy-Angebote etc.)
- Unterstützung des BundeskoordinatorInnen-Teams und der Landes- und Schulkoordinator/innen

Auf in ein neues eLSA Zeitalter!  Damit können wir auch in Zukunft die Weiterentwicklung des eLSA Projektes gut abwickeln!

Anregungen bzw. Angebote zur Mitarbeit im Verein richten sie bitte an
elsa.verein@schule.at

 

Aus den Statuten:

§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt:

·         Der Verein fördert und unterstützt schulische E-Learning - Initiativen und
- Aktivitäten, fördert Kooperationen zwischen Schulen und Bildungseinrichtungen und strebt dabei eine Veränderung des schulischen Alltags in Richtung individualisiertem und eigenverantwortlichem lebenslangem Lernen.

·         Die Förderung von Ansehen und Nutzung von E-Learning im Bildungsbereich.

·         Der Verein unterstützt dabei IT und E-Learning Entwicklungen in den Schulen, die damit verbundenen Strategiemaßnahmen, sowie qualitätssichernde Aktionen und die Entwicklung notwendiger Standards in der Schulentwicklung.

·         Im Interesse der Wahrnehmung seiner Aufgaben strebt der Verein eine enge Zusammenarbeit mit der Unterrichtsverwaltung (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und den Landesschulräten / Stadtschulrat Wien) an, Gemeinden und allen Institutionen, die mit der Lehrerausbildung und -fortbildung zu tun haben.

·         Der Verein unterstützt Initiativen des Bundesministeriums zum Zweck der Harmonisierung der E-Learning-Aktivitäten in den österreichischen Schulen, mit besonderer Berücksichtigung der Schulen bis zur neunten Schulstufe.

·         Der Verein trägt aktiv durch Verbindungen mit internationalen und insbesondere europäischen Organisationen und Körperschaften zur Verbreitung und Stärkung von internationalen E-Learning Vorhaben im Bildungsbereich bei.

·         Der Verein kann sich zur Erreichung der Vereinsziele an Institutionen, Vereinen, Gesellschaften und Körperschaften beteiligen. Form, Art und Umfang dieser Beteiligungen können vom Vorstand beschlossen werden und der Vorstand wird zur Erleichterung der Abwicklung aus seiner Mitte einen Vertreter benennen, der den Verein bei den Rechtsgeschäften zur Erreichung, Veränderung oder Auflösung der Beteiligung alleine rechtskräftig vertreten kann.

Vereinsstatuten DOWNLOAD

Vereinsstatuten.pdf